Polizei muss Schäden ersetzen und „beschlagnahmte“ Gegenstände herausgeben!
Am 19. Juli 2017 hat sich ein aus der Stauferstadt Göppingen angereistes Mobiles Einsatzkommando (MEK) der Polizei in unser Clubheim im Heilbronner Stadtteil Biberach gewaltsamen Zugang verschafft und dieses „durchsucht“. Hierüber wurde u.a. in der Heilbronner Stimme berichtet, die einen Sprecher der Polizei zitiert: „Man habe die Tür zu den Räumen des Motorrad- und Rockerclubs mit Gewalt öffnen müssen“, dies sei Ursache für einen lauten Knall in der Nacht gewesen. Gegangen sei es bei der martialisch inszenierten für die beteiligten Beamten völlig gefahrlosen Durchsuchungsaktion um einen möglichen Handel mit Betäubungsmitteln, der nach den eigenen Worten der Polizei allerdings nicht Mitgliedern des Hells Angels MC Heilbronn zugerechnet werden könne.
Der Hells Angels MC Heilbronn weist darauf hin, dass es sich bei der von langer Hand geplanten Durchsuchungsaktion um eine sog. Durchsuchung bei Dritten, mithin Unverdächtigen, handelte (§ 103 StPO). Nach der einschlägigen Rechtsprechung sind hierbei in besonderer Weise Zurückhaltung zu wahren und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben wurden am 19. Juli 2017 in gröblicher Weise missachtet, wenn aus Göppingen geführte mobile Einsatzkräfte der Polizei mit unnötiger und mithin rechtswidriger Gewalt in unser Clubheim eindringen und dort Schäden in Höhe von 15.792,69 Euro verursachen. Bilder der mutwillig angerichteten Schäden und sachverständige Begutachtung der Schäden können interessierten Pressevertreten gerne zur Verfügung gestellt werden.
Hells Angels MC Heilbronn hat rechtliche Schritte eingeleitet. In der Antragsschrift der Vertreterin des Hells Angels MC Heilbronn, Frau Rechtsanwältin Stiefel-Bechdolf, heißt es hierzu: „Es ist mit voller Einsatzkraft zu nachtschlafener Zeit unter Verwendung von – euphemistisch formuliert – ‚Öffnungstechnik‘ die Durchsuchung bei einem unbeteiligten Dritten in rabiater Weise vorgenommen worden, wobei das gesamte Clubheim mehr oder weniger zerstört wurde. Es wurde die Eingangstür samt Vordach aufgesprengt. Die Außentür im Bereich der Veranda wurde aufgebrochen. Ein Fenster im Flur wurde durch die Sprengung zerstört. Die Glastür zum Shop wurde eingeschlagen, sowie der Shop selbst verwüstet, sämtliche Spinde wurden aufgebrochen, alle Kameras zerstört etc. pp.“
Die Rechtswidrigkeit des nächtlichen polizeilichen Gewaltexzesses liegt auf der Hand. Die als Veranlasser dafür mitverantwortliche Staatsanwaltschaft Ansbach teilt unter dem 26. Juli 2017 mit, dass für die verursachten und gleichzeitig auch vermeidbaren Schäden nunmehr der Steuerzahler aufkommen muss. Die Polizei in Baden-Württemberg hat inzwischen zugesichert, dass die an unserem Clubhaus angerichteten Schäden voll und ganz ersetzt werden. Hells Angels MC Heilbronn wird auf sein Recht auf Schadensersatz nicht verzichten und zudem eine umfassende Überprüfung des Zustandekommens und der Durchführung des von Gewalt gegen Sachen geprägten Polizeieinsatzes veranlassen. Die Verantwortlichen für diese rechtswidrige Nacht- und Nebelaktion werden klar benannt werden.
Rechtswidrige Polizeiaktionen sind seit Jahren Bestandteil einer Ablenkungsstrategie, mit der Politik und Strafverfolgungsbehörden von ihrer besorgniserregenden Unfähigkeit und ihrem eklatanten Versagen auf den wirklich relevanten Feldern der Kriminalitätsbekämpfung ablenken wollen.
Während Wohnungseinbrüche, Korruption, Wirtschaftskriminalität, Internetkriminalität und terroristische Straftaten außer Kontrolle geraten, um nur einige wenige zu nennen, widmet man sich mit Hingabe dem bequemen Kampf gegen ein Phantom, der angeblich so bedeutsamen Rockerkriminalität. Die Frage stellt sich, über was unsere Bürger mehr besorgt sein dürfen, über die Mitglieder von Motorradrockerclubs oder über die landauf- landab offen zu Tage tretenden Ineffektivität und Überforderung von Politik und Polizei.
Der Hells Angels MC Heilbronn wird sich mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen diesen Missbrauch, gegen die Irreführung, Diskriminierung und Stigmatisierung rechtstreuer Bürger zur Wehr setzen. Dazu der HAMC Heilbronn: „Wir werden unsere durch Grundrechte geschützte Vereins- und Meinungsfreiheit verteidigen. Staatlichem Machtmissbrauch, ungerechtfertigten Verdächtigungen und politisch motivierten Diskriminierungen werden wir entschlossen entgegentreten.“